Honorar

Alle Leistungen werden nach dem entstandenen Zeitaufwand in Rechnung gestellt.
Jeder Termin ist exklusiv für Sie reserviert, Sie kommen pünktlich an die Reihe.

Schreibcoaching

Mein Honorar für Schreibcoaching beträgt 50€ / 30 Min.

Ein erstes telefonisches Gespräch biete ich kostenlos an, um das Anliegen kennenzulernen und zu sehen, ob und wie wir miteinander arbeiten wollen. Vereinbaren wir dazu einen Termin. Zum Kennenlernen eignet sich besonders gut die offene online-Schreibgruppe.


Impulsvortrag, Workshop, Elternabend,...

Je nach Umfang Ihres Anliegens schnüre ich gerne einen passenden Paket und unterbreite Ihnen einen Kostenvoranschlag. Je konkreter Sie Ihre Projektidee benennen, umso rascher kann ich beraten und über den Preis Auskunft geben. Gerne unterstütze ich Sie beim Benennen Ihrer Zielsetzungen im Rahmen eines ersten, kostenlosen Gesprächs. Ich nehme mir gerne Zeit für Gespräche. Vereinbaren wir dazu einen Termin.

Verordnungsschein für logopädische Therapie

Je nachdem, bei welcher Kasse Sie versichert sind, können Sie mich als Kassenlogopädin (SVS, ÖGK-W) oder als Wahllogopädin (BVAEB, KFA) aufsuchen. Ein etwaiger Selbstbehalt ist vom Kassentarif abhängig und daher unterschiedlich hoch.

In jedem Fall benötigen Sie einen vollständig ausgefüllten, ärztlichen Verordnungs- oder Überweisungsschein für "10x logopädische Therapie á T3".

Logopädie -
Kassenpraxis

Ich bin Vertragspartnerin
der SVS und der OEGK-W. Die Verrechnung Ihrer Therapiekosten kann direkt mit diesen beiden Kassen erfolgen. Für Ihre Therapie entstehen keine Kosten für Sie.

Ausnahme: Ausfallshonorare sind keine Kassenleistung.

Chefarztbewilligung: Ihren SVS-Verordnungsschein müssen Sie mitsamt meinem Behandlungsplan zwischen unserem ersten und zweiten Termin für zur Bewilligung bei der SVS einreichen.

Logopädie - Wahlpraxis

Bei der BVAEB und KFA bin ich als Wahllogopädin gelistet. Eine Therapieeinheit (T3) kostet 100€. Sie erhalten einen Teil der Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse refundiert. Welche Kosten ersetzt werden, bestimmt Ihre Krankenkasse.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, ob gerade eine Chefarztbewilligung erforderlich ist.